Eine Möglichkeit des Zahnersatzes sind Kronen und Brücken. Zu diesem Zweck werden die betroffenen Zähne beschliffen und erhalten eine Kappe in Zahnform – die Krone. Bei einer Zahnlücke zwischen zwei zu erstellenden Kronen werden diese mit einem Brückenkörper verbunden. Kronen und Brücken können verblendet werden und aus Metall, Kunststoff oder Keramik bestehen. Sind sie unverblendet, dann sehen sie gold- oder silberfarben aus. Im Frontzahnbereich dürfte dies kein Thema sein, da die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten bis zum Zahn 5 im Oberkiefer und bis zum Zahn 4 im Unterkiefer für die Verblendung zahlt. Für ästhetisch anspruchsvolle Patienten gibt es natürlich die Möglichkeit, diesen für sie unbefriedigenden Anblick durch Zahlung der restlichen Verblendung zu verbessern.
Eine weitere Qualitätssteigerung ist durch die Auswahl des Materials möglich. Die Brückengerüste können sowohl aus Edel- als auch aus Nichtedelmetallen bestehen. Noch überzeugender sind dabei in ihrer Ästhetik und Biokompatibilität die Vollkeramik-Kronen und Brücken.
Metallkeramik
Eine Krone oder Brücke, bei der ein Metallgerüst aus ästhetischen Gründen mit Keramik (Verblendkeramik)
verblendet wird, bezeichnet man als Metallkeramik.
Das Metallgerüst kann aus verschiedenen Legierungen gegossen werden, entweder aus hochgoldhaltigen Legierungen, aus Palladiumbasislegierungen oder aus edelmetallfreien NEM-Legierungen.
Die Legierungen unterscheiden sich in Härtewert, Dichte und Temperaturleitfähigkeit und vor allem im Preis. Für hochgoldhaltige Legierungen mit einem hohen Goldanteil ist der Materialpreis
entsprechend der Wertigkeit des Materials am höchsten.
Außer durch Gießen lassen sich die Metallgerüste durch Fräsen oder durch galvanisches Abscheiden von reinem Gold herstellen.
Die NEM- Kronen und Brücken werden bei uns nahezu zu 100% der Fälle gefräst. Der Vorteil ist eine homogenere Metallstruktur und dadurch eine geringere Korosionsanfälligkeit.
siehe auch Keramik